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Anfrage: Kennzeichnungspflicht für retuschierte Personenbilder

Geschäftsnummer:

23.3620

Eingereicht von:

Locher Benguerel Sandra

Einreichungsdatum:

07.06.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Departement des Innern

Schlagwörter:

Körperbilder; Retuschierte; Bundesrat; Massnahmen; Medien; &; Entgegengewirkt; Kann; Präventiven; Sensibilisierung; Aufklärungsmassnahmen; Nationale; Plattform; Jugend; Könnte; Breiter; Retuschierten; Regulatorischen; Massnahmen:; Gesetzlichen; Grundlagen; Geschaffen; Müssen; Schweiz; Kennzeichnungspflicht; Körperbildern; Zunehmenden; Verbreitung; Überblick; Bericht

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Eingereichter Text

Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht aufzuzeigen, welche Auswirkungen retuschierte Körperbilder in klassische und in den sozialen Medien auf die psychische und physische Entwicklung junger Menschen haben. Zudem soll in einem Überblick aufgezeigt werden, welche Regelungen diesbezüglich andere, insbesondere europäische Länder kennen.

Im Weiteren soll der Bundesrat Möglichkeiten aufzeigen, wie der zunehmenden Verbreitung von retuschierten Körperbildern entgegengewirkt werden kann, insbesondere mit:

- präventiven Massnahmen

- Sensibilisierung- und Aufklärungsmassnahmen, als Beispiel die nationale Plattform Jugend & Medien breiter bekannter gemacht werden könnte.

- regulatorischen Massnahmen: Welche (gesetzlichen) Grundlagen geschaffen werden müssen, damit in der Schweiz eine Kennzeichnungspflicht für retuschierte Körperbilder eingeführt werden kann.

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Begründung

Ziel: In Werbeanzeigen vor allem in den sozialen Medien sollen weniger idealisierte Körper dargestellt werden, um vor allem auch junge Menschen zu schützen und ungesundem Körperdruck entgegen zu wirken.

Idealisierte und bearbeitete Bilder sind in Social-Media Kanälen weit verbreitet. Die negativen Auswirkungen auf das Körperbild insbesondere bei jungen Menschen, gehen gemäss Fachleuten einher mit negativen Auswirkungen auf die gesunde psychische und physische Entwicklung junger Menschen.

Seit Kurzem ist in Norwegen ein Gesetz in Kraft, welches vor allem Influencerinnen und Influencer sowie anderer Werbeschaffende betrifft. Demnach müssen seit dem 1. Juli 2022 retuschierte und anderweitig manipulierte Personenbilder in Anzeigen mit einem einheitlichen Hinweis deutlich gekennzeichnet werden.

Der Bundesrat weist in seiner Antwort auf die Interpellation 22.3916 daraufhin, dass im Rahmen der Nationalen Plattform Jugend und Medien gerade in der Rubrik "Fake und Manipulation" sowie "Selbstdarstellung & Schönheitsideale" auf die Wichtigkeit eines positiven Körperbilds hingewiesen wird. Weiter zeigt der Bundesrat in der Antwort auf, dass aktuell keine gesetzliche Grundlage für eine Kennzeichnungspflicht von retuschierten Fotos besteht, und er kommt zum Schluss, dass die mit einer Kennzeichnungspflicht von retuschierten Bildern verbundenen Fragen zu vielschichtig und divers seien, um ein bereits bestehendes Gesetz zu ergänzen. Mit dem Postulat können diese Fragen in einem ersten Schritt fundiert geklärt werden.

Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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